Zentrale Fragen zum Erstellen von OER
Warum soll ich meine selbst erstellten Unterlagen als OER zur Verfügung stellen?
Es gibt viele Gründe, die eigenen Materialien unter einer CC-Lizenz zu veröffentlichen: Durch die Veröffentlichung von Materialien macht man die eigene (Lehr-)Leistung sichtbar und kann – ggf. parallel zur Forschung – eine Reputation als Lehrende:r entwickeln. Zusätzlich ermöglichen freie Bildungsmaterialien mit der Community in einen fachlichen Austausch zu kommen und dadurch methodische und inhaltliche Anregungen zu erhalten.
Die Veröffentlichung von Materialien unter CC-Lizenzen gibt zu dem eine gewisse Sicherheit. Wenn Sie Materialien ohne CC-Lizenzierung zur freien Verwendung weitergeben, z.B. an Kolleg:innen, ist nie ganz klar, was mit diesen Materialien gemacht werden darf, da das Urheberrecht prinzipiell alles verbietet. Mit CC-Lizenzangabe ist die Art der Weiternutzung gesichert.
Nicht zuletzt ist die freie Veröffentlichung eigener Lehrmaterialien eine Haltungsfrage. Die Open-Education-Bewegung lebt von Ihrer Motivation und der Einsatz für freie Bildung im Sinne der Menschenrechte bzw. der Sustainable Development Goals („Hochwertige Bildung“) benötigt jede:n Einzelne:n.
Wie soll ich die CC-Lizenz auf meinem eigenen Material angeben?
Wenn Sie selbst eine freie Bildungsressource erstellen, ist es wichtig, die Lizenz gut sichtbar anzugeben, damit Nachnutzende einfach erkennen können, dass es sich um eine OER handelt. Damit Nachnutzende alle Informationen haben, die sie für eine korrekte Zitation nach der TULLU-Regel benötigen, sind die Angabe der genauen Lizenz inkl. Lizenzversion, die Sichtbarmachung der Autor:innen und eine stabile Quelle, auf die zurückverlinkt werden kann, besonders wichtig.
Um die Sichtbarkeit der CC-Lizenz zu erhöhen, kann man grafische Lizenzhinweise, die Creative Commons auf ihrer Website zum Download anbieten, verwenden. Unsere Empfehlung für CC-Lizenzangabe eines an der Universität erstellten Materials lautet: Werktitel, CC BY 4.0 Vorname Nachname, (Abteilung,) Universität Graz, Jahr.
Beispiel: Arbeitsblatt Strukturalismus, CC BY 4.0 Martina Musterfrau, Universität Graz, 2024.
Was gilt als "Veränderung" bei OER?
Eine Veränderung des Materials ist alles, was zu einer Änderung am Originalmaterial führt. Eine Bearbeitung des Materials sind neben Kürzung, Erweiterung oder Neuordnung auch Übersetzungen oder Umwandlungen von Werken und Zuschnitte von Bildern. In der Lizenzversion 4.0 ist die Veränderung zu dokumentieren (siehe dazu TULLU + V-Regel).
Technische Veränderungen wie Formatänderungen sind allerdings nicht als Veränderung zu bezeichnen, da der Inhalt unverändert bleibt.
Die folgende Zusammenfassung von Veränderungen am Material stammt aus der Präsentation des Projekts MINT-L-OER-amt:
Bearbeitung | keine Bearbeitung |
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CC BY SA 4.0 Ali und Röpke, MIT-L-OER-amt, OpERA 2018.
Welche CC-Lizenzen sind am OER-Portal der Universität Graz zulässig?
Die Empfehlung laut OER-Policy der Universität Graz lautet auf Lizenzierung als CC BY oder CC BY-SA, da es sich dabei um "echte" offene Lizenzen handelt, die die Nachnutzer:innen am wenigsten einschränken. Am OER-Portal können jedoch auch engere Lizenzen, wie bspw. non-commercial (NC) vergeben werden.
Wer kann als Urheber:in einer Ressource gelten, wenn Werke gemeinschaftlich bspw. von einer Abteilung erstellt wurden?
Das Urheberrecht in Österreich sieht vor, dass nur natürliche Personen Werke erschaffen können. Für die Lizenzierung von OER-Materialien empfehlen wir daher die Namensangabe einer oder mehrerer natürlicher Personen. Die Abteilung kann gerne in Klammer angeführt werden. Unsere Empfehlung lautet: Werktitel, CC BY 4.0 Vorname Nachname, Abteilung, Universität Graz, Jahr.
Bei größeren Personengruppen, die die CC-Angabe sperrig gestalten würden, sind Teamnamen zulässig. Wenn das Team online auffindbar ist, ist so eine Zuordnung zu natürlichen Personen möglich.
Können bereits veröffentlichte Werke später unter eine CC-Lizenz gestellt werden?
Bereits veröffentlichte Werke können nachträglich dann unter eine CC-Lizenz gestellt werden, wenn dies die mit der Erstveröffentlichung verbundenen Urheber- und Verwertungsrechte (z.B. von Verlagen) zulassen.
Kann ich beim Erstellen von OER unterschiedliche Lizenzversionen miteinander kombinieren?
Ja, das ist möglich. Es muss jedoch klar hervorgehen, welche/r Teil/e bzw. welches Material mit welcher Lizenzversion versehen wurde. Wurden Veränderungen durchgeführt, müssen diese knapp und aussagekräftig (TULLU + V- Regel) dargestellt werden.
Bei der Verwendung unterschiedlicher Lizenzversionen in einer OER muss das neue Material unter die höchste verwendete Lizenzversion gestellt werden. Es empfiehlt sich allerdings, grundsätzlich die aktuelleste Lizenzversion zu vergeben anstatt einer veralteten.
Schützt die CC BY NC-Lizenz meine Materialien vor kommerzieller Nutzung?
NC-lizenzierte Inhalte dürfen nicht kommerziell genutzt werden. Dieses Verbot gilt allerdings nicht nur für multinationale Unternehmen, sondern bspw. auch für Websites und Blogs, die Werbung schalten, für Vorträge oder Weiterbildungen, die mit einem Honorar einhergehen oder für den Abdruck in einer Zeitung (Stichwort Wissenschaftskommunikation). NC-Lizenzen schrecken deshalb vor allem sehr vorsichtige OER-Nutzer*innen ab, die im Zweifel lieber keine Klage von Ihnen riskieren möchten. NC-lizenzierte Werke können daher nicht so leicht weiter verbreitet werden.
Eine alternative Möglichkeit, die eigenen Materialien vor der Aneignung durch kommerzielle Unternehmen zu schützen, ist die Nutzung einer SA-Lizenz (= share alike). Diese Lizenz erlaubt eine weitere Veröffentlichung oder Bearbeitung nur unter gleichen Bedingungen. Das bedeutet, dass Materialien nicht von Unternehmen bearbeitet und zu kommerziellen Zwecken in neue Werke einbaut werden dürfen. Gleichzeitig hat die share-alike-Lizenz allerdings keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung z.B. in Blogs oder auf Websites, auch wenn diese werbefinanziert sind, so lange die Materialien frei zugänglich bleiben. Deshalb eignet sich für Materialien, deren Weiterverbreitung man sich wüscht, häufig die SA-Lizenz besser als die NC-Lizenz.
Kann ich auf sämtliche Rechte verzichten und meine Materialien mit einer CC 0-Lizenz versehen?
Im österreichischen Urheberreicht ist es nicht möglich, die eigene Urheber:innenschaft vollständig abzutreten, wie es CC 0 vorsieht. Allerdings beinhaltet die Lizenz für solche Fälle eine Auffangregelung, weshalb die Vergabe von CC 0 in der OER-Community anerkannt wird.
Die OER-Policy der Universität Graz empfiehlt aus Gründen der Sichtbarkeit und Nachvollziehbarkeit die Vergabe von CC BY oder CC BY-SA-Lizenzen.
Wie gehe ich mit Materialien um, deren Urheberschaft unklar ist?
Bei Materialien, deren Urheberschaft unklar ist, muss der:die Urheber:in ausfindig gemacht werden, um die Rechtssituation zu klären. Ist das nicht möglich und ist das Material nicht unter eine CC-Lizenz gestellt, darf ich es nicht für eigene OER verwenden.
Hinweis: Nur weil etwas schon lange verwendet wurde, bedeutet das nicht, dass diese Verwendung auch erlaubt war und dass man das Material dann unter eine CC-Lizenz stellen kann.
Generell kann man festhalten: Wenn ein Objekt unter einer CC-Lizenz steht, ist klar, was damit gemacht werden darf. Wenn man ein Objekt der Allgemeinheit mit bester Absicht zur Verfügung stellt, es aber nicht als OER (mit einer CC-Lizenz) kennzeichnet, ist es im Nachhinein schwierig, die Rechtssituation zu klären, weshalb Dritte es nicht weiterverwenden und unter eine CC-Lizenz stellen können.
Lassen sich frei verfügbare Materialien mit anderen Lizenzen (z.B. Pixabay) mit CC-Lizenzen kombinieren?
Auf der Suche nach OER stößt man häufig auf kostenlos und frei verfügbare Materialien wie bspw. auf Bilder von Pixabay oder Unsplash. Diese Materialien stehen den Nutzer:innen kostenlos zur Verfügung. Beim Erstellen von neuen OER-Materialien ist aber Vorsicht geboten, wenn Sie diese Materialien in Ihre neue OER einbinden möchten. Dabei sollen Sie immer einen Blick in die Nutzungsbedingungen werfen.
Als Beispiel finden sich in den Nutzungsbedingungen von Pixabay folgender Passus: "Durch die Pixabay-Lizenz erhältst Du ein unwiderrufliches, weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, die Inhalte für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke zu verwenden, herunterzuladen, zu kopieren und zu verändern. Eine Nennung des Künstlers/Urhebers bzw. von Pixabay ist nicht erforderlich, wir wissen jedoch eine freiwillige Quellenangabe zu schätzen."
Die Pixabay-Lizenz ist inhaltlich daher nahezu mit der Lizenz CC 0 gleichzusetzen, allerdings ist es KEINE Creative Commons-Lizenz. Sie räumt die Rechte zum Remixen und Neulizenzieren nicht ein, weshalb sie nicht für die Erstellung eigener OER unter CC-Lizenzen geeignet ist.
Kann ich Materialien, die ich zukaufe, für die Erstellung meiner CC-lizenzierten Materialien verwenden?
Dies hängt davon ab, was in den Verkaufsbedingungen festgehalten wurde. Oft stehen Materialien, die zugekauft wurden, unter speziellen Lizenzmodellen, die nicht mit CC-Lizenzen kompatibel sind.
Ähnlich verhält es sich bspw. mit Fotos, die im eigenen Auftrag erstellt wurden. Damit geht nicht zwingend einher, dass der:die Fotograf:in auch die CC-Lizensierung der Fotos erlaubt.
Können Logos in CC-lizenziertes Material eingebunden werden?
Logos sind in der Regel urheberrechtlich und markenrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen nicht genutzt und v.a. nicht verändert werden. Im Hochschulkontext sind Hochschulangehörige allerdings zumeist angehalten, das Logo ihrer Hochschule zu verwenden (z.B. auf Vortragsfolien oder Publikationen).
Wenn Lehrmaterialien, die das Logo der Hochschule beinhalten, unter eine CC-Lizenz gestellt werden sollen, wird empfohlen, die Logo-Verwendung mit der dafür zuständigen Abteilung und/oder der Leitungsebene abzuklären.
In der Praxis zeigt sich, dass Anwender:innen von CC-lizenzierten Materialien Logos als solche erkennen und diese von sich aus von den mit der jeweiligen CC-Lizenz verbundenen Adaptionsmöglichkeiten ausnehmen. Um eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu erzielen und Logos dezidiert von (durch CC-Lizenzen erlaubte) Veränderungen auszunehmen, können CC-Lizenzierungen mit dem Hinweis ergänzt werden, dass das Logo von der CC-Lizenzierung ausgenommen ist.
Welche urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Regelungen muss ich bei der Verwendung von Screenshots beachten?
Bei der Nutzung von Screenshots ist die entscheidende Frage, was diese zeigen. Bei Screenshots von offen lizenzierten Inhalten sind die jeweiligen Lizenzbedingungen zu beachten. Wenn Screenshots von geschützten Werken, z.B. Texten oder Bildern, gemacht werden, gilt das Urheberrecht und der Screenshot ist wie ein Bildzitat zu handhaben. Wenn Menschen zu sehen sind, sind auch die üblichen Persönlichkeitsrechte, wie bei der Verwendung von Fotos zu beachten.
Einen Graubereich bilden Screenshots von Software, da nicht immer klar ist, ob Softwareoberflächen urheberrechtlich geschützt sind. Auf der sicheren Seite ist man dann, wenn die Nutzungsbedingungen eine CC-Lizenzierung ermöglichen. Im Zweifelsfall lohnt es sich, Kontakt mit den Softwareanbieter:innen aufzunehmen.
Für die Erstellung von OER empfehlen wir, Screenshots klar als Zitat auszuweisen und ggf. aus der Lizenzierung auszunehmen.
Lesetipp: Screenshots richtig nutzen: So klappt's ohne rechtlichen Ärger – iRights.info
Eignen sich YouTube Videos zur Erstellung freier Bildungsmaterialien?
Bei der Nutzung von YouTube-Videos muss geprüft werden, unter welcher Lizenz die Urheber:innen das Video auf YouTube hochgeladen haben. User:innen haben die Wahl zwischen der Standard-YouTube-Lizenz und einer CC BY 3.0-Lizenz. Die Standard-YouTube-Lizenz schränkt die Weiternutzung der Videos deutlich ein. Nur explizit CC-lizenzierte Youtube-Videos eignen sich zur Erstellung von OER.
Lesetipp: Standard YouTube-Lizenz vs. Creative Commons (CC) (wondershare.de)
Hinweis: Die in diesen FAQs gegebenen Informationen sind nicht rechtsverbindlich.
Die OER-FAQs stehen unter der Linzenz CC BY 4.0 ZDLL (Zentrum für digitales Lehren und Lernen). Stand: 07/2024.